Paletten

Europaletten im Detail

Die Unterschiede im Überblick

Neue Europaletten

  • gebrauchsfähig für Lagerung und Transport
  • MFH-tauglich: maschinengängig, fördertechniktauglich (Roll- und Kettenförderer) und hochregallagerfähig
  • kammergetrocknet
  • 800 × 1.200 × 144 mm
  • garantierte Nennlast 1.500 kg
  • max. 22 % Restfeuchte
  • keine Gebrauchsspuren und keine Holzabsplitterungen durch Nutzereinfluss
  • helles Holz
  • 4 Eckkanten gekappt
  • alle Bodenbretter beidseitig gefast
  • Markenkennzeichnung anerkannter Palettenorganisation (EPAL, EUR, UIC) an allen Ecken 
  • ISPM 15/IPPC

Europaletten Klasse A

  • Palette wurde bereits verwendet
  • lebensmitteltauglich
  • gebrauchsfähig für Lagerung und Transport
  • MFH-tauglich: maschinengängig, fördertechniktauglich (Roll- und Kettenförderer) und hochregallagerfähig
  • max. 22 % Restfeuchte
  • geringe Gebrauchsspuren, jedoch keine Verschmutzung
  • keine Holzabsplitterungen durch Nutzereinfluss
  • keine Anhaftungen, z. B. Pappe, Folie, Bänder, Label
  • helles Holz
  • keine verdrehten Klötze
  • 4 Eckkanten gekappt
  • alle Bodenbretter beidseitig gefast
  • Markenkennzeichnung anerkannter Palettenorganisation (EPAL, EUR, UIC) an allen Ecken lesbar
  • ISPM 15/IPPC nicht garantiert
  • lizenzierte Reparatur zulässig

Europaletten Klasse B

  • Palette wurde bereits verwendet
  • technisch einwandfreier Zustand
  • gebrauchsfähig für Lagerung und Transport
  • MFH-tauglich: maschinengängig, fördertechniktauglich (Roll- und Kettenförderer) und hochregallagerfähig
  • max. 22 % Restfeuchte
  • Gebrauchsspuren, Holznachdunklung zulässig
  • keine Holzabsplitterungen durch Nutzereinfluss
  • keine Anhaftungen, z. B. Pappe, Folie, Bänder, Label
  • Holzfarbe dunkel, bei Beurteilung ganzer Stapel dunkel/hell gemischt möglich
  • keine verdrehten Klötze
  • 4 Eckkanten gekappt
  • alle Bodenbretter beidseitig gefast
  • Markenkennzeichnung anerkannter Palettenorganisation (EPAL, EUR, UIC) an allen Ecken lesbar
  • ISPM 15/IPPC nicht garantiert
  • lizenzierte Reparatur zulässig

Europaletten Klasse C

  • klassische Speditionspalette gemäß UIC/EPAL-Norm
  • Palette wurde bereits verwendet
  • technisch einwandfreier Zustand
  • gebrauchsfähig für Lagerung und Transport entsprechend Produktsicherheitsgesetz
  • Oberflächenfeuchtigkeit  durch Gebrauch, z. B. durch Obst oder Gemüse
  • Gebrauchsspuren, Holznachdunklung zulässig
  • Holzabsplitterungen zulässig
  • Anhaftungen, z. B. Pappe, Folie, Bänder, Label, zulässig – nach Entfernung höhere Klassifizierung möglich
  • Verunreinigungen, die nicht an das Ladegut abgegeben werden können
  • leicht verdrehte Klötze, Überstand ≤ 1 cm
  • 4 Eckkanten gekappt
  • alle Bodenbretter beidseitig gefast
  • Markenkennzeichnung anerkannter Palettenorganisation (EPAL, EUR, UIC) mindestens auf einem Klotz lesbar
  • ISPM 15/IPPC nicht garantiert
  • lizenzierte Reparatur zulässig
  • je Bauteil max. 1 Nagelschaft, an der Palette ingesamt max. 2 Nagelschäfte sichtbar, deren Spitzen nicht sichtbar bzw. freiliegend sind
  • keine unzulässigen Bauteile verbaut oder repariert
  • Bauteile weder morsch noch faul  und ohne Verwitterungsspuren
Firmensitz

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Rauschbergweg 3
90471 Nürnberg

Verwaltung, Logistik, Vertrieb

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Tel.: 0177-4486685
E-Mail: info@rak-paletten.de

Lageranschrift

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